Mündelsichere Anlagen

Als sicherheitsorientierte Sachwertanlagen mit langfristigem Charakter eignet sich
hausInvest für die Anlage als Mündelgeld.

Ein „Mündel“ ist laut Gesetzgebung eine Person, die unter Vormundschaft steht – in der Regel betrifft dies Minderjährige, die nicht unter der Sorge ihrer Eltern stehen. Besitzt ein Mündel Kapitalvermögen, bezeichnet man dies als Mündelgeld. Auch das Vermögen „betreuter Personen“, also Erwachsener, die aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr voll geschäftfähig sind, wird als Mündelgeld betrachtet. Mündel und betreute Personen können nicht selbst über ihr Vermögen verfügen, so dass eine Anlage nur durch einen Betreuer bzw. Rechtspfleger (ehemals Vormund) möglich ist.

Der Gesetzgeber verlangt für die Verwaltung eines solchen Vermögens mündelsichere und damit betont risikoarme Anlageform. Nach § 1806 Bürgerliches Gesetzbuch ist das Mündelvermögen verzinslich anzulegen. Auf Antrag ist eine Nutzung von hausInvest zur Mündelgeldanlage möglich und in der Vergangenheit auch mehrfach genehmigt worden. Da Offene Immobilienfonds allerdings im Katalog der Anlageformen (BGB § 1807) nicht explizit genannt werden, ist zur Anlage von Mündelgeld in hausInvest für jeden Einzelfall eine Genehmigung bei Gericht einzuholen.

Alle notwendigen Unterlagen, um die Zulassung zur Mündelgeldanlage zu beantragen, bekommt Ihr Berater auf Wunsch direkt von der CRI.