Finanzwiki Wie ist die Kündigungsfrist von Offenen Immobilienfonds?

Seit Juli 2013 sind Offene Immobilienfonds durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert. Anteile, die ab diesem Zeitpunkt erworben wurden, unterliegen einer 24-monatigen Mindesthaltedauer und einer 12-monatigen Kündigungsfrist. Hintergrund der Regulierung ist ein umfassender Anlegerschutz: Die Mindesthalte- und Kündigungsfristen gewähren dem Fondsmanagement eine höhere Planungssicherheit hinsichtlich der im Fonds benötigten Liquidität. So wird sichergestellt, dass Großanleger ihre Gelder nicht von heute auf morgen aus dem Fonds abziehen können. Dem Fondsmanager wird damit ausreichend Zeit verschafft, Immobilien zu marktüblichen Preisen zu verkaufen, sollte einmal ein größerer Betrag benötigt werden. Das stabilisiert den gesamten Markt und stärkt den Charakter Offener Immobilienfonds als langfristiges Investment.

Für die ab dem 22. Juli 2013 erworbenen Anteile gilt eine 24-monatige Mindesthaltedauer und eine 12-monatige Kündigungsfrist. Für die vor dem 22. Juli 2013 erworbenen Anteile sind diese Fristen nur zu beachten, sofern die Freibetragsgrenze von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr überschritten wird. Die Rückgabe ist dann nicht möglich, wenn die Fondsgesellschaft aufgrund der gesetzlichen Vorschriften die Anteilscheinrücknahme ausgesetzt hat.

Für Anteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, gilt: Anteilrückgaben von bis zu 30.000 Euro sind je Anleger kalenderhalbjährlich ohne Einhaltung von Fristen möglich. Soweit der Wert von Anteilrückgaben für einen Anleger 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr übersteigt, ist die Rücknahme von Anteilen nur bei Wahrung einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich, die durch Abgabe einer verbindlichen Rücknahmeerklärung gegenüber der depotführenden Stelle des Anlegers eingehalten wird.

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