hausInvestChancen und Risiken

Chancen von hausInvest

  • Bequem und einfach in solide Immobiliensachwerte investieren
  • Stabile Erträge bei geringen Wertschwankungen (Wertentwicklungen der Vergangenheit bieten keine Gewähr für die Zukunft)
  • Breite Risikostreuung der Immobilien über Länder, Standorte, Nutzungsarten und Mieter
  • Professionelles Asset- und Fondsmanagement
  • Hohe Vermietungsquote
  • Grundsätzlich börsentägliche Ausgabe und Rücknahme der Anteile über die Fondsgesellschaft (vorbehaltlich der in den Risiken beschriebenen LMTs)
  • Für diesen Fonds bleiben gemäß aktueller Rechtslage 60 Prozent der Erträge für Privatanleger steuerfrei.1

Risiken des hausInvest

  • Die Werte von Immobilien und Liquiditätsanlagen können schwanken
  • Risiken einer lmmobilienanlage wie zum Beispiel Vermietungsquote, Lage, Bonität der Mieter, Projektentwicklungen
  • Trotz weitgehender Währungssicherung verbleibt ein Restwährungsrisiko
  • Der Fonds nutzt zum Schutz der Anteilinhaber verschiedene Liquiditätsmanagementtools (LMTs). Es kann ggf. zur Aussetzung von Ausgaben und Rücknahmen kommen. Zudem kann es ggf. zur Abspaltung illiquider Anlagen vom Fondsvermögen kommen (sogenannte Side Pockets). Weiterhin kann die Gesellschaft eine Rückgabegebühr (max. 5 Prozent) erheben, die dem Sondervermögen zusteht.
  • Als weiteres LMT gilt für die Rückgabe von Anteilen eine 24-monatige Mindesthaltedauer und 12-monatige Kündigungsfrist2
  • Die vor dem 22. Juli 2013 erworbenen Fondsanteile können zum Nachteil der ab dem 22. Juli 2013 erworbenen Anteile möglicherweise schneller liquidiert werden

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1Gemäß § 20 Abs. 4 InvStG besteht ggf. im Rahmen der persönlichen Steuererklärung die Möglichkeit, die 80%ige Teilfreistellung geltend zumachen. Wir verweisen dazu auf die Publikation zur bewertungstäglichen Auslandsimmobilienquote.

2Dies gilt nach den geltenden Anlagebedingungen nur für Anleger, die die Anteile ab dem 22. Juli 2013 erworben haben. Für die vor dem 22. Juli 2013 erworbenen Anteile sind diese Fristen nur zu beachten, sofern die Freibetragsgrenze von 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr überschritten wird.