Fondsinformation zumErstattungsverfahren für steuerbegünstigte betriebliche Anleger gemäß §§ 8 ff. InvStG

Seit 1.1.2018 hat sich das Investmentsteuergesetz (InvStG) geändert. Bei steuerbegünstigten betrieblichen Anlegergruppen nach § 8 InvStG können dadurch die vom Fonds erzielten inländischen Immobilienerträge und / oder die Dividenden von inländischen Immobilienkapitalgesellschaften auf Antrag des Fonds von der Körperschaftsteuer befreit werden. Da bei hausInvest nicht nur steuerbegünstigte Anleger investiert sind, kann nicht der gesamte Fonds von der Körperschaftsteuer befreit werden, sondern es wird eine partielle Erstattung der Körperschaftsteuer bei der zuständigen Finanzbehörde beantragt.  

Um den Antrag für das Geschäftsjahr 01.04.2023-31.03.2024 fristgerecht bei dem zuständigen Finanzamt einreichen zu können, sind die Einreichung folgender Unterlagen bei der Commerz Real Investmentgesellschaft mbH und die Zahlung der Bearbeitungsgebühr durch die Anleger bis zum 31.05.2025 zwingend erforderlich:

  1.  Nachweis der Steuerbefreiung des steuerbegünstigten Anlegers durch eine Bescheinigung nach § 44a Abs. 7 S. 2 EStG oder durch eine Befreiungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern bei vergleichbaren ausländischen Anlegern. Bitte reichen Sie die Bescheinigung jeweils für die Jahre 2023 und 2024 ein.
  2. Eine von der depotführenden Stelle des Anlegers nach Ablauf des Kalenderjahres nach amtlichem Muster erstellte Bescheinigung (sogenannter Investmentanteil-Bestandsnachweis) für die Jahre 2023 und 2024.
  3. Antrag auf Steuererstattung. Bitte beachten Sie, dass wir auf Grund der Kosten, ausschließlich unser entsprechendes Formular „Antrag Steuererstattung“ dafür akzeptieren können.

Da auch hausInvest an gesetzliche Einreichungsfristen gebunden ist und nur ein Antrag für alle Anleger gestellt werden kann, können wir Anträge, die nicht rechtzeitig und/oder vollständig bis zum 31.05.2025 vorliegen, nicht mehr berücksichtigen. Um ggf. auftretende Rückfragen klären zu können, empfehlen wir daher die frühzeitige Einreichung.  

In Übereinstimmung mit den Regelungen des geltenden Verkaufsprospektes des Immobilien-Sondervermögens hausInvest trägt der Antragsteller die der Commerz Real Investmentgesellschaft mbH und/oder einem externen Dienstleister (z.B. Steuerberater) durch die Bearbeitung eines Erstattungsantrages entstehenden Kosten, welche derzeit 250 € betragen. Dieser Betrag ist als Bearbeitungsgebühr auf das im Antrag Steuererstattung genannte Konto der Commerz Real Investmentgesellschaft mbH zu überweisen.  

Die Entgegennahme eines Erstattungsantrages durch die Commerz Real Investmentgesellschaft mbH kann nur erfolgen, wenn die Bearbeitungsgebühr fristgerecht bis spätestens 31.05.2024 auf dem genannten Konto der Commerz Real Investmentgesellschaft mbH eingegangen ist.

Da die Einreichung der Erstattungsanträge zeitgleich mit der Körperschaftssteuererklärung von hausInvest erfolgt, ist der Bescheid der Finanzbehörde abzuwarten. Für das Geschäftsjahr 2022/2023 ist aufgrund der Fristen und Bearbeitungszeiten der Finanzbehörden erst mit einer Auszahlung in der 2. Jahreshälfte 2025 zu rechnen. Die Erstattungen für die nachfolgenden Geschäftsjahre erfolgen dementsprechend zeitverzögert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen der Antragsstellung keine Aussagen zur Höhe der potenziellen Erstattungen treffen können. Wir informieren die betroffenen Anleger, wenn der finale Steuerbescheid vorliegt, und veranlassen eine Überweisung der entsprechenden Erstattungsbeträge an die im Antrag des Anlegers angegebene Kontoverbindung.

Bitte senden Sie die benötigten Unterlagen per E-Mail an: hausInvest@commerzreal.com  

und überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr bis zum 31.05.2025 in Höhe von derzeit 250€ auf das im Antrag Steuererstattung genannte Konto.

Bereits eingereichte Unterlagen befinden sich bereits in Prüfung. Wir melden uns bei den Anlegern, sofern Unterlagen fehlen oder nicht vollständig sein sollten.

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