Finanzwiki Wie ist die Mindesthaltedauer bzw. Mindesthaltefrist von Offenen Immobilienfonds?
Für neu erworbene Anteile gilt eine 24-monatige Mindesthaltedauer und eine 12-monatige Kündigungsfrist. Für Anteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, gilt: Anteilrückgaben von bis zu 30.000 Euro sind je Anleger kalenderhalbjährlich ohne Einhaltung von Fristen möglich. Soweit der Wert von Anteilrückgaben für einen Anleger 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr übersteigt, ist die Rücknahme von Anteilen nur bei Wahrung einer Mindesthaltefrist von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich, die durch Abgabe einer verbindlichen Rücknahmeerklärung gegenüber der depotführenden Stelle des Anlegers eingehalten wird.