Seit über 50 Jahren ist der hausInvest ein stabiler und verlässlicher Anker – und für viele Anleger:innen nicht aus ihrem Portfolio wegzudenken. Doch je nach persönlicher Situation oder Präferenz können sich solche Umstände auch verändern.
Dass Sie über den Verkauf Ihrer hausInvest Fondsanteile nachdenken, bedauern wir sehr. Dennoch möchten wir Ihnen auch in dieser Phase zur Seite stehen und Ihnen alle wichtigen Informationen zum hausInvest Verkauf mit auf Ihren Weg geben.
Das gilt es beim Verkauf zu beachten
Mindesthaltedauer und Kündigungsfrist
Mit dem Kauf Ihrer Anteile verpflichten Sie sich zu einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Monaten. Diese gesetzlichen Fristen sind im KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) geregelt und gehen auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2013 zurück, die im Anschluss an die Finanzkrise 2008 auf den Weg gebracht wurde.
Diese Änderung soll sowohl für den Fonds als auch die Anleger:innen größeren Schutz bieten. Denn so können Anleger:innen ihr Geld nicht mehr von heute auf morgen aus dem Fonds abziehen. In diesem Fall wäre der Fonds nämlich dazu verpflichtet, die Anteile sofort auszubezahlen. Je mehr Anleger:innen ihre Anteile auf einmal zurückgeben möchten, desto schneller kann es dem Fonds an Liquidität fehlen, um alle Anleger:innen auszubezahlen.
Mit der Mindesthaltedauer und der Kündigungsfrist wurde so ein Schutzmechanismus in Gang gesetzt, der sicherstellen soll, dass der Fonds über genügend Vorlaufzeit für die Rücknahme der Anteile und Ausbezahlung der Anleger:innen verfügt. Deshalb gelten diese Fristen für alle Anteile, die nach 2013 erworben wurden.
Wenn Sie Ihre Anteile nicht direkt an hausInvest zurückgeben, sondern an der Börse verkaufen möchten, sind Sie nicht an die Mindesthaltedauer und die Kündigungsfrist gebunden. Hier können Sie Ihre Anteile börsentäglich verkaufen – doch auch hier gibt es einige Dinge zu beachten.
