Behalten oder verkaufen?hausInvest-Anteile geerbt – Was jetzt?

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zuletzt aktualisiert24.04.2026
KategorieAnlagetipps
Eine Frau im beigen Mantel steht hinter einer Glasscheibe, blickt nachdenklich hinaus.

Geerbte hausInvest-Anteile können Sie behalten oder auflösen. Beim Behalten entstehen keine Kosten und keine Abgeltungssteuer. Bei Auflösung gelten gesetzliche Fristen von 24 Monaten Mindesthaltedauer plus 12 Monaten Kündigungsfrist. Alternativ ist ein sofortiger Verkauf an der Börse möglich, allerdings ist hier mit einem erheblichen Preisabschlag gegenüber dem Rücknahmepreis der Fondsgesellschaft zu rechnen.

 

hausInvest-Anteile geerbt – Was jetzt?

Ein Erbfall bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern oft auch finanzielle Fragen – besonders wenn Sie Wertpapiere erben, mit denen Sie bisher nicht vertraut sind. Vielleicht haben Sie gerade hausInvest-Anteile geerbt und fragen sich nun: Was ist das eigentlich? Soll ich die Anteile behalten oder auflösen? Welche Schritte muss ich jetzt unternehmen?

Dieser Text gibt Ihnen Orientierung und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Ihre geerbten hausInvest-Anteile – sachlich, verständlich und mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Was ist hausInvest?

hausInvest ist ein Offener Immobilienfonds, der von der Commerz Real Investmentgesellschaft verwaltet wird. Anders als bei Aktien oder Anleihen investieren Sie hier nicht in Unternehmen oder Kredite, sondern in echte Gewerbeimmobilien – Bürogebäude, Einkaufszentren, Logistikimmobilien und Hotels in attraktiven Lagen.

Der Fonds blickt auf eine bemerkenswerte Geschichte zurück: Seit seiner Auflegung im Jahr 1972, also seit über 54 Jahren, erwirtschaftet hausInvest kontinuierlich positive Erträge.1 Das Fondsvolumen beträgt aktuell rund 14,6 Mrd. Milliarden Euro, verteilt auf 161 Immobilien in 17 Ländern. Diese breite Streuung über verschiedene Standorte, Länder und Nutzungsarten macht hausInvest zu einer langfristig orientierten, wertstabilen Sachwertanlage.

Im Gegensatz zu spekulativen Investments ist hausInvest auf Stabilität ausgelegt. Die Wertentwicklung orientiert sich am realen Immobilienvermögen, nicht an täglichen Börsenschwankungen. Das macht den Fonds zu einer soliden Portfolioergänzung, die über Jahrzehnte hinweg Bestand hat.

Weitere Informationen zu hausInvest finden Sie auf unserer Seite Zahlen und Fakten.


Welche Gründe sprechen dafür, die Anteile zu behalten?

Für das Behalten sprechen vor allem vier Aspekte: die langjährige Wertstabilität des Fonds, das Fehlen von Folgekosten, steuerliche Vorteile und der geringe Verwaltungsaufwand. Was das konkret für Sie bedeutet, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.


Wie stabil ist die Wertentwicklung von hausInvest?

In seiner 54-jährigen Geschichte war hausInvest noch nie im Minus.1 Diese bemerkenswerte Kontinuität unterscheidet den Fonds von vielen anderen Anlageformen. Während Aktienmärkte starken Schwankungen unterliegen und selbst Immobilienaktien in turbulenten Phasen deutlich an Wert verlieren können, zeigte hausInvest über alle Marktzyklen hinweg eine stabile Wertentwicklung.1

Die durchschnittliche Rendite über die letzten 10 Jahre liegt bei 2,2 Prozent pro Jahr – eine solide Basis für eine langfristige Anlage. Als Sachwertanlage bietet hausInvest eine stabile Portfolioergänzung, ohne dass Sie selbst eine Immobilie kaufen und verwalten müssen.


Welche finanziellen Vorteile habe ich beim Behalten?

Wenn Sie die geerbten Anteile behalten, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten – kein Ausgabeaufschlag, kein Verwaltungsaufwand. Die Anteile liegen einfach in Ihrem Depot und arbeiten für Sie weiter.

Der Erbfall selbst ist steuerlich ein unentgeltlicher Vorgang: Es fällt keine Abgeltungssteuer an, und dank hoher Erbschaftssteuerfreibeträge (500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder) bleiben viele Erbfälle vollständig steuerfrei. Erst wenn Sie die Anteile später tatsächlich verkaufen, wird Abgeltungssteuer auf den Veräußerungsgewinn fällig.

Bei den laufenden Erträgen profitieren Sie von der Teilfreistellung für Immobilienfonds: 60 Prozent der Ausschüttungen sind steuerfrei.2 Die regelmäßigen jährlichen Ausschüttungen bieten Ihnen planbare Erträge, von Zeit zu Zeit kommen Sonderausschüttungen hinzu.


Kann ich in Immobilien investieren, ohne eine eigene Immobilie zu kaufen?

Vielleicht besitzen Sie noch keine eigene Immobilie oder möchten nicht die Verantwortung für Kauf, Verwaltung und Instandhaltung eines Objekts übernehmen. Mit hausInvest investieren Sie dennoch in echte Immobilienwerte – professionell gemanagt, breit gestreut und ohne den Aufwand einer Einzelinvestition. 

Diese Diversifikation stabilisiert Ihr Gesamtportfolio. Während Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen von Zinsentwicklungen abhängen und Aktien starken Kursschwankungen unterliegen, bieten Immobilienfonds eine andere Risikostruktur. Sie ergänzen Ihr Portfolio um eine Anlageklasse, die auf Sachwerten basiert und langfristig von Mieteinnahmen profitiert.


Indirekt in Immobilien investieren - so funktioniert es

Sie möchten verstehen, wie Offene Immobilienfonds als indirektes Investment funktionieren und welche Vorteile das gegenüber dem direkten Immobilienkauf bietet?
Blick aus einem Bürofenster auf eine Stadt mit modernen Hochhäusern und einem Kran, Bäume im Vordergrund.

Wie viel Aufwand macht die Verwaltung der Anteile?

Ein oft unterschätzter Vorteil: hausInvest-Anteile machen keine Arbeit. Sie müssen sich nicht um Mietersuche, Instandhaltung oder Verwaltung kümmern. Die Fondsgesellschaft übernimmt das professionelle Management, während Sie von den Erträgen profitieren.

Im Vergleich zu anderen Anlageformen wie Tagesgeld, bei dem Sie regelmäßig Zinsen vergleichen und gegebenenfalls umschichten müssen, oder Aktien, die aktive Beobachtung erfordern, können Sie hausInvest-Anteile einfach liegenlassen. Der Fonds arbeitet für Sie, ohne dass Sie aktiv werden müssen.


Wie kann ich die Anteile auflösen?

Sollten Sie sich dennoch entscheiden, die geerbten hausInvest-Anteile aufzulösen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Der Prozess ist grundsätzlich nicht kompliziert, erfordert aber Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen.


Welche Halte- und Kündigungsfristen muss ich beachten?

Wenn hausInvest-Anteile nach dem Erbfall auf Ihr Depot übertragen werden, beginnen die gesetzlichen Haltefristen in der Regel neu zu laufen. Das bedeutet: Ab dem Zeitpunkt der Übertragung gilt eine 24-monatige Mindesthaltedauer, gefolgt von einer 12-monatigen Kündigungsfrist. Eine sofortige Rückgabe an die Fondsgesellschaft ist in diesem Fall nicht möglich.

Diese Regelung gilt auch für sogenannte Altanteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden. Diese Altanteile hatten einen besonderen Vorteil: Sie konnten ohne Haltefristen zurückgegeben werden, bis zu 30.000 Euro pro Halbjahr. Dieser Vorteil war jedoch persönlich an den ursprünglichen Käufer gebunden. Wenn Sie die Anteile erben, geht dieser Sonderstatus verloren – für Sie gelten dann die regulären Halte- und Kündigungsfristen von 24 plus 12 Monaten.

Eine wichtige Ausnahme gilt für Ehepartner oder Lebenspartner, die mit dem Verstorbenen ein gemeinsames Depot hatten und Alleinerben sind. In diesem Fall tritt der überlebende Partner vollständig in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein, und die Haltefristen laufen nicht neu an.


Welche Auflösungswege gibt es und was sind die Unterschiede?

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihre hausInvest-Anteile zu veräußern: die Rückgabe an die Fondsgesellschaft oder den Verkauf über die Börse. Beide Wege unterscheiden sich erheblich in Preis und Verfügbarkeit.


Rückgabe an die Fondsgesellschaft

Der Rücknahmepreis bei der Commerz Real Investmentgesellschaft entspricht dem Nettoinventarwert des Fonds. Dieser Wert wird börsentäglich neu berechnet. Er ergibt sich aus dem Wert aller Immobilien plus Liquidität minus Verbindlichkeiten. Per heute lag der Rücknahmepreis bei 44,18 Euro pro Anteil.

Dieser Preis bildet den tatsächlichen Wert der Fondsanteile ab. Er wird nicht durch kurzfristige Marktschwankungen beeinflusst, sondern folgt den realen Bewertungen der gehaltenen Immobilien. Die Auszahlung erfolgt zum fairen, berechneten Fondswert.

Rechenbeispiel: Wenn Sie 100 hausInvest-Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben, erhalten Sie 100 × 43,96 Euro = 4.396 Euro 


Verkauf an der Börse

Alternativ können Sie Ihre Anteile an der Börse verkaufen, etwa an der Börse Stuttgart, wo hausInvest am meisten gehandelt wird. Der Börsenkurs liegt allerdings deutlich unter dem Rücknahmepreis der Fondsgesellschaft – etwa 9 Prozent niedriger bei rund 40,58 Euro.

Diese Differenz entsteht, weil der Börsenkurs nur durch Angebot und Nachfrage gebildet wird, nicht durch den tatsächlichen Wert der Immobilien. Der Börsenhandel mit hausInvest-Anteilen findet nur in sehr geringem Umfang statt: Täglich werden durchschnittlich nur 1,5 Millionen Euro gehandelt – bei einem Fondsvolumen von 14,6 Mrd. Milliarden Euro entspricht das weniger als 0,01 Prozent. Der Börsenkurs spiegelt daher nicht den eigentlichen Fondswert wider.

Der Vorteil des Börsenverkaufs liegt in der sofortigen Verfügbarkeit: Sie können Ihre Anteile verkaufen, ohne die 24-monatige Haltefrist und die 12-monatige Kündigungsfrist abwarten zu müssen. Dieser Vorteil wird allerdings mit einem erheblichen Preisabschlag erkauft.

Rechenbeispiel: Wenn Sie 100 hausInvest-Anteile an der Börse verkaufen, erhalten Sie 100 × 40,58 Euro = 4.058 Euro. Das sind 338 Euro weniger als bei der Rückgabe an die Fondsgesellschaft – dafür aber sofort verfügbar.


Wie läuft die Auflösung konkret ab?

Wenn Sie sich für die Auflösung Ihrer hausInvest-Anteile entscheiden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Kontakt zur depotführenden Bank aufnehmen: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer depotführenden Bank oder Stelle auf. Diese verwaltet Ihr Depot und wickelt alle Transaktionen ab. Die Fondsgesellschaft, die den Fonds verwaltet, hat aus rechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen keinen direkten Zugriff auf Ihr Depot. Nach dem Tod des ursprünglichen Depotinhabers wird das Depot in der Regel automatisch gesperrt, sodass keine Fondsanteile mehr verkauft werden können.
  2. Erbberechtigung nachweisen: Um das Depot zu entsperren, müssen Sie Ihre Erbberechtigung nachweisen. Dies erfolgt üblicherweise durch Vorlage eines eröffneten Testaments, eines Erbscheins oder eines Erbvertrags. Ihre Bank wird Ihnen genau mitteilen, welche Dokumente erforderlich sind.
  3. Halte- und Kündigungsfristen klären: Sobald Sie legitimiert sind, klären Sie mit Ihrer Bank die geltenden Halte- und Kündigungsfristen. Nur so wissen Sie sicher, ob und wann eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft möglich ist oder ob Sie auf den Börsenverkauf ausweichen müssen.
  4. Entscheidung treffen: Anschließend treffen Sie Ihre Entscheidung: Möchten Sie die Anteile zum fairen Rücknahmepreis an die Fondsgesellschaft zurückgeben und dafür die Haltefristen einhalten? Oder bevorzugen Sie die sofortige Verfügbarkeit über die Börse, akzeptieren aber den Preisabschlag?
  5. Transaktion abwickeln lassen: Ihre Bank führt den Verkauf aus und überweist Ihnen den Erlös.

Welche Steuern fallen beim Erbe und Verkauf an?

Die steuerlichen Folgen sollten Sie nicht unterschätzen, wenn Sie verkaufen. Ausschüttungen von Fonds werden häufig mit der Abgeltungssteuer besteuert – bei hausInvest bleiben für Sie jedoch 60 Prozent steuerfrei.2

Bei der Erbschaftssteuer gelten die üblichen Freibeträge, die bei vielen Erbfällen bereits ausreichen, um eine Steuerlast zu vermeiden. Sollten Sie die Freibeträge überschreiten, fällt Erbschaftssteuer auf den Wert der Anteile an.

Da steuerliche Regelungen komplex sind und von Ihrer individuellen Situation abhängen, empfehlen wir Ihnen dringend, einen Steuerberater zu konsultieren. Dieser kann Ihre persönliche Situation bewerten und Ihnen konkrete Empfehlungen geben, wie Sie steuerlich optimal vorgehen.


Ihre nächsten Schritte – Schnellübersicht

Egal, ob Sie die Anteile behalten oder auflösen möchten: Diese Übersicht hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte im Blick zu behalten.

Checkliste:

  • Haben Sie sich grundsätzlich entschieden: behalten oder auflösen?
  • Bei Auflösung: Sind Sie bereit, die Haltefristen abzuwarten oder bevorzugen Sie den Börsenverkauf?
  • Bei Auflösung: Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer depotführenden Bank auf
  • Bei steuerlichen Fragen: Steuerberater konsultieren (Erbschaftssteuer, Abgeltungssteuer)
  • Haben Sie weitere Fragen zum Fonds hausInvest? Kontaktieren Sie uns

Eine Person in weißem Hemd lehnt an einem Stuhl, im Hintergrund eine Lampe und Buchstaben C, R.

Wir sind für Sie da!

Viele Fragen beantworten wir auch in unserem FAQ für Sie.
Anlegerbetreuung
+49 611 7105-4422hausinvest@commerzreal.com

Wichtiger Hinweis: Wir beantworten gerne allgemeine Fragen zu hausInvest als Anlageprodukt. Für Details zu Ihrem persönlichen Depot, den genauen Ablauf der Erbabwicklung und depotspezifische Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihre depotführende Bank oder Stelle. Wir haben aus rechtlichen- und datenschutzrechtlichen Gründen keinen Einblick in Ihre Depotdaten und können daher keine depotindividuellen Auskünfte geben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Sie können die Anteile behalten. Es entstehen keine Kosten, und der Erbfall selbst löst keine Abgeltungssteuer aus. Viele Erben entscheiden sich dafür, die Anteile langfristig im Depot zu behalten. Ausführliche Informationen finden Sie auch in unserem Themenbeitrag hausInvest erben.

Bei der Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft erhalten Sie den fairen Rücknahmepreis (aktuell Euro) , müssen aber die gesetzlichen Fristen einhalten. An der Börse können Sie grundsätzlich sofort verkaufen, sollten hier allerdings mit erheblichen Preisabschlägen von 10 bis 20 Prozent rechnen.

Nach dem Übertrag ins Depot gelten in der Regel 24 Monate Mindesthaltedauer plus 12 Monate Kündigungsfrist. Ausnahme: Wenn Sie bereits vor dem Erbfall gemeinsam mit dem Verstorbenen ein Gemeinschaftsdepot hatten, laufen die Fristen nicht neu.

Der Erbfall selbst ist unentgeltlich – es fällt keine Abgeltungssteuer an. Bei Erbschaftssteuer gelten Freibeträge von 500.000 Euro (Ehepartner) bzw. 400.000 Euro (Kinder). Erst bei späterer Veräußerung wird Abgeltungssteuer auf den Gewinn fällig, wobei 60 Prozent steuerfrei 2 bleiben.

Die Privilegierung von Altanteilen (Rückgabe ohne Fristen bis 30.000 Euro pro Halbjahr) war persönlich an den Käufer gebunden. Als Erbe verlieren Sie diesen Sonderstatus – für Sie gelten die regulären Fristen.

Ja. hausInvest schüttet regelmäßig Erträge aus. Diese sind zu 60 Prozent steuerfrei (Teilfreistellung für Immobilienfonds). Die Ausschüttungen werden automatisch auf Ihr Depot oder Referenzkonto überwiesen.2

Bei allen Fragen zur Depotabwicklung, Legitimation und Fristen kontaktieren Sie Ihre depotführende Bank. Für allgemeine Fragen zu hausInvest stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das aktuelle Fondsvolumen beträgt rund 14,6 Mrd. Milliarden Euro. Der Rücknahmepreis pro Anteil liegt bei 44,18 Euro. Dieser Preis wird börsentäglich auf Basis der Immobilienbewertungen neu berechnet. Zu Zahlen & Fakten

Weitere Produktinformationen

1Berechnet nach BVI-Methode (ohne Ausgabeaufschlag, Ausschüttung sofort wieder angelegt). Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen.

2Gemäß § 20 Abs. 4 InvStG besteht ggf. im Rahmen der persönlichen Steuererklärung die Möglichkeit, die 80%ige Teilfreistellung geltend zu machen. Wir verweisen dazu auf die Publikation zur bewertungstäglichen Auslandsimmobilienquote.