Finanzwiki Was regelt die Offenlegungsverordnung?
Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ist eine EU-Verordnung die Finanzdienstleistungsunternehmen verpflichtet Informationen über nachhaltige Investitionsentscheidungen zu veröffentlichen.
Die Verordnung regelt die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern wie die Commerz Real bzgl. der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten. Neben Veröffentlichungen auf der Internetseite des Finanzdienstleisters behandelt die Verordnung auch die Veröffentlichungen in vorvertraglichen Informationen (z. B. Fondsprospekten) und regelmäßigen Berichten (z. B. Jahresberichten).
Mit der Verordnung (EU) 2020/852 Taxonomie-Verordnung vom 18. Juni 2020 wurde das Klassifikationssystem (Taxonomie) zur Beurteilung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten in die Offenlegungs-VO integriert.