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Nachhaltigkeit verpflichtet Beratungsgespräche werden "grüner"

13.09.2022 5 Minuten Lesezeit

Warum das Wissen, in was man investiert, so wichtig ist

Der Rat der Experten, nur in Dinge zu investieren, die man auch versteht, lässt sich beim hausInvest einfach umsetzen. Doch er kommt nicht von ungefähr. Im Jahr 2008 stürzte die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers nicht nur viele Industriestaaten in eine tiefe Rezession – sie kosteten auch zehntausende Anleger hierzulande ihr Erspartes. Der Grund: Sie hatten Lehman-Zertifikate erworben, ohne zu ahnen, dass sie das Emittentenrisiko trugen – also das Risiko, ihre Ersparnisse bei der Insolvenz des Wertpapierherausgebers komplett zu verlieren.

Das hat auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu einer Reihe von Gesetzesänderungen geführt. Insbesondere bei der Beratung wurde nachgebessert. So müssen Berater ihre Kunden gemäß der im Januar 2018 in Kraft getretenen zweiten Finanzdienstleistungsrichtlinie MiFID II schriftlich aufklären, warum sie ihnen ein Produkt vorschlagen, sowie Produktinformationsblätter (PIB) aushändigen. Zum 2. August 2022 wurde die MiFID II verschärft – diesmal im Interesse der ökologischen Nachhaltigkeit.

Ab sofort erfolgen Anlagegespräche unter „grünen“ Vorzeichen

Wieder einmal erleben wir Rekord-Hitzewellen als Folge des Klimawandels. Dazu passt recht gut, dass Finanzberater jetzt verpflichtet sind, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu erfragen. Denn Regen herbeizaubern lässt sich nicht – einen positiven Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels leisten, kann dennoch jeder: durch seine persönliche Anlageentscheidung. Deshalb sind ökologische Aspekte neben Faktoren wie Renditezielen, persönlichem Risikoappetit und Liquidität der Anlage nunmehr Gegenstand einer Finanzberatung.

Orientierung bieten dabei die gemäß EU-Offenlegungsverordnung klassifizierten Produkte: Artikel-8 und Artikel-9-Fonds. Mit der Offenlegungsverordnung eng verzahnt ist wiederum die EU-Taxonomie-Verordnung, die Kriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten definiert – derzeit allerdings nur bezogen auf Klima- und Umweltschutz. Eine Sozial-Taxonomie ist bereits in Planung.

hausInvest erfüllt die Offenlegungspflichten/Transparenzpflichten gemäß Art. 8 der EU-Offenlegungsverordnung

hausInvest ist ein nachhaltiges Finanzprodukt, welches aktuell im Sinne des Artikel 8 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung bestrebt ist, über die Förderung des Klimaschutzes ein ökologisches ESG-Merkmal zu unterstützen. Der Fonds legt den Fokus auf Nachhaltigkeit und fördert im Rahmen seiner Anlagetätigkeit auf der Grundlage der Offenlegungsverordnung die sogenannten ESG-Faktoren „Umwelt, Soziales und Unternehmensführung“ (Environmental, Social and Governance).