Ihr Sparbuch auflösen: Wege, Tipps und Alternativen Schritt für Schritt
07.03.2024 • 8 Minuten Lesezeit
Inhalt
Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie vorgehen und was es zu beachten gibt, wenn Sie Ihr Sparbuch auflösen möchten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ruf des Sparbuchs als sichere Geldanlage ist überholt: Alte Sparbücher bieten meist nur geringe Zinsen und fallen damit hinter dem durchschnittlichen Zinsniveau alternativer Sparanlagen weit zurück.
- Um Ihr altes Sparbuch aufzulösen, bieten viele Banken Kündigungsformulare, die Sie entweder postalisch, in der Filiale und auch manchmal online einsenden können. Achten Sie bei einem eigens verfassten Kündigungsschreiben auf Vollständigkeit.
- Bei der Kündigung des Sparbuchs wird Ihnen das Geld nach Ablauf der Kündigungsfrist ausbezahlt. Um vorher darauf zuzugreifen, werden ab einem Sparbuchbetrag von 2.000 Euro sogenannte Vorschusszinsen fällig.
- Um auf fremde Sparbücher zugreifen zu können, benötigen Sie das Sparbuch oder eine offizielle Berechtigung, zum Beispiel einen schriftlichen Erbanspruch.
- Alte Sparbücher in D-Mark können Ihnen bei der Bank ausbezahlt werden; Sparbücher aus Reichsmark- oder DDR-Zeiten haben ihre Gültigkeit leider verloren.
- Als Alternative zum klassischen Sparbuch bieten wertstabile Investmentfonds oder – für risikofreudigere Anleger:innen – Aktien sowie ETFs.
Lohnt sich ein Sparbuch noch?
Das klassische Sparbuch war lange Zeit eines der beliebtesten Anlageprodukte der Deutschen. Vor allem aufgrund seiner Sicherheit entschieden sich in der Vergangenheit viele Anleger:innen dafür. Und noch immer vertrauen rund 33 % der Bevölkerung auf das Sparbuch als Geldanlage. Mittlerweile werden die Sparbeträge jedoch nicht mehr in einem kleinen Buch festgehalten, sondern auf Sparkonten verwaltet, die wie reguläre Girokonten mit einer Bankkarte zugänglich sind.
Seinem Ruf als sichere Geldanlage wird das Sparbuch aber schon seit einiger Zeit nicht mehr gerecht: Denn selbst bei aktuell steigenden Zinsen bieten die meisten Banken nur geringe Zinssätze zwischen 0 % und 1 % pro Jahr. Ein Beispiel: Angenommen, Sie zahlen heute 10.000 € in Ihr Sparbuch ein. Mit einem Zinssatz von 0,5 % hätten Sie damit in 20 Jahren nur rund 1.000 € Plus erzielt.
Doch damit nicht genug: Auch die hohe Inflation sorgt für einen merklichen Wertverlust. Noch im August 2023 betrug die Inflationsrate 6,1 %. Damit liegt die Inflationsrate deutlich über der durchschnittlichen Sparbuch-Zinsrate. Als Sparbuchinhaber:in verlieren Sie also faktisch Geld – eine traurige Wahrheit, die Ihnen jedoch auch neue Chancen bieten kann.
Sparbuch auflösen: So kündigen Sie im Handumdrehen
Wenn Sie sich bereits dazu entschlossen haben, Ihr Sparbuch zu kündigen, müssen Sie diese Entscheidung nur noch in schriftlicher Form an Ihre Bank übermitteln.
Häufig stellen die Banken selbst dafür vorgesehene Formulare zur Verfügung. Dieses erhalten Sie meist direkt online oder auf Nachfrage. Das ausgefüllte Formular bzw. Ihr formgerechtes Kündigungsschreiben können Sie Ihrer Bank postalisch zusenden oder, wenn möglich, in einer Filiale einreichen. Kündigungen online oder per Mail sind weniger üblich – schauen Sie dazu am besten noch einmal in Ihre Vertragsunterlagen.
Schließlich kann nach erfolgreicher Kündigung der Restbetrag Ihres Sparbuchs entweder auf Ihr Bankkonto umgebucht oder auch ausgezahlt werden.
Ihr Kündigungsschreiben: Die wichtigsten Elemente
Bei einer Kündigung auf postalischem Weg sollten Sie auf die korrekte Form Ihres Kündigungsschreibens achten, um seine Gültigkeit sicherzustellen. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Informationen in Ihrem Kündigungsschreiben nicht fehlen sollten:
Empfänger:in |
Nennen Sie die genaue Adresse Ihrer Bankfiliale, an die Sie Ihre Kündigung schicken. Nennen Sie hier eventuell auch Ihren Berater oder Ihre Beraterin. |
Absender:in |
Nennen Sie den vollen Namen und die Adresse des Sparbuchinhabers. |
Sparbuchnummer |
Vermerken Sie unbedingt die Nummer Ihres Sparbuchs. Diese finden Sie meist auf oder in dem Sparbuch. Ansonsten können Sie diese bei Ihrer Bank erfragen. |
Betreff |
Im Betreff nennen Sie den Zweck des Schreibens, nämlich die Kündigung Ihres Sparbuchs. |
Anschreiben |
Formulieren Sie in Ihrem Anschreiben kurz und knapp den Zweck des Schreibens sowie das Datum Ihrer Kündigungsfrist. |
Bankverbindung |
Sollte sich zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung noch Geld auf Ihrem Sparbuch befinden, wird es Ihnen auf Ihr aktuelles Konto übermittelt. Dazu werden Ihre Bankdaten benötigt. |
Bitte um Bestätigung |
Bitten Sie Ihre Bank um eine schriftliche Bestätigung, dass Ihre Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wird. |
Unterschrift |
Mit Ihrer persönlichen Unterschrift verleihen Sie Ihrem Kündigungsschreiben Gültigkeit. |
Dauer und Kosten: Wie schnell und zu welchen Bedingungen lässt sich ein Sparbuch auflösen?
Möchten Sie Ihr Sparbuch endgültig kündigen, müssen Sie dafür die Kündigungsfristen Ihrer Bank beachten. Meist betragen diese in etwa drei Monate, anschließend wird das Geld auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Wenn Sie jedoch schon vor Ablauf der Kündigungsfrist auf Ihr Erspartes zugreifen möchten, können Sie es sich unter bestimmten Bedingungen trotzdem auszahlen lassen: Der maximale Abbuchungsbetrag beträgt bei den meisten Banken circa 2.000 Euro, hierbei werden keine Gebühren fällig. Haben Sie mehr als 2.000 Euro auf Ihrem Sparbuch, die Sie sich auf einmal auszahlen lassen möchten, müssen Sie sogenannte Vorschusszinsen zahlen.
Vorschusszinsen: Eine Definition mit Beispielrechnung
Bei Vorschusszinsen handelt es sich meist um 25 % des Zinsbetrags, den Sie bis zum Ende der Sparbuchlaufzeit auf Ihr Restguthaben erhalten hätten.
Ein Beispiel: Sie verfügen über 10.000 Euro auf Ihrem Sparbuch. Bei einem Zinssatz von aktuell 0,1 % würden Sie 10 Euro Zinsen jährlich erhalten. Von Ihren 10.000 Euro können Sie jedoch 2.000 Euro kostenfrei abbuchen: Der zu verzinsende Betrag liegt also bei 8.000 Euro, der jährlich Zinsbetrag bei 8 Euro. Ihre verbleibende Laufzeit liegt nach eingereichtem Kündigungsschreiben aktuell bei 80 Tagen.
Auf die verbleibenden 80 Tage gerechnet liegen die fälligen Vorschusszinsen für Ihre verbleibenden 8.000 Euro also bei circa 0,44 Euro. Eine vorzeitige Abbuchung Ihres Ersparten kann also durchaus lohnenswert sein: Denn dank geringer Zinsraten fällt auch der Vorschusszins entsprechend niedrig aus. So machen Sie mit Ihrer Auszahlung wahrscheinlich weniger Verluste, als wenn Ihr Geld weiterhin im Sparbuch verbleiben würde. Denn dort verliert Ihr Erspartes aufgrund niedriger Zins- und hoher Inflationsraten sehr viel schneller an Wert.
Sparbuch kündigen ohne Vorschusszinsen: So gehen Sie vor
Haben Sie mehr als 2.000 Euro auf Ihrem Sparbuch und möchten Vorschusszinsen um jeden Preis umgehen, gelingt Ihnen das mit etwas Zeit und Engagement: Hierfür können Sie in bestimmten zeitlichen Abständen kostenfrei Geld von Ihrem Sparbuch abbuchen – in welchen Abständen das möglich ist, wird von Ihrer Bank festgelegt. Indem Sie die vorgegebenen Zeitintervalle einhalten und regelmäßig kostenlose Abhebungen vornehmen, können Sie Ihr Erspartes Stück für Stück von Ihrem Sparbuch abheben – ohne einen Vorschusszins leisten zu müssen.
DDR- oder D-Mark-Sparbücher auflösen: Was Sie beachten sollten
Nicht erst seit Jahrzehnten, schon seit Jahrhunderten erfreuen sich Sparbücher großer Beliebtheit – und so auch zu DDR- und D-Mark-Zeiten. Dabei ist es nicht verwunderlich, dass über die Jahre zahlreiche Sparbücher verloren gingen und in Vergessenheit gerieten. Nicht selten passiert es deshalb, dass immer wieder alte Sparbücher aus ehemaligen Währungszeiten auftauchen. Häufig lautet dabei die Frage: Lassen sich solche Sparbücher noch auflösen?
Haben Sie beim Aufräumen ein altes Sparbuch aus D-Mark-Zeiten entdeckt, lautet die Antwort: Ja, der verbleibende D-Mark-Betrag des Sparbuchs wird dann in Euro umgerechnet und Ihnen ausbezahlt. Sparbücher in DDR- oder gar Reichsmark wiederum haben ihre Gültigkeit verloren und lassen sich somit nicht mehr auflösen.
Fremde Sparbücher auflösen: Wer darf kündigen?
Grundsätzlich hat jede Person mit einer gültigen Sparurkunde bzw. einem gültigen Sparbuch Anspruch auf das dort hinterlegte Geld und kann es sich im Regelfall auszahlen lassen. Deshalb ist es auch wichtig, Ihr Sparbuch sofort sperren zu lassen, sollten Sie es einmal verloren haben. Um das Sparbuch jedoch formal aufzulösen, reicht das Sparbuch selbst nicht aus – hier wird ein Nachweis des Inhabers bzw. der Inhaberin oder einer berechtigten Person benötigt.
Sollte ein Sparbuch Teil eines Nachlasses sein, dürfen die Erb:innen Anspruch auf das Guthaben erheben. Der genaue Anspruch wird durch das Testament oder die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Wird Ihr Erbanspruch anerkannt, kann Ihnen der Sparbetrag inklusive der auflaufenden Zinsen ausgezahlt werden. Gleiches gilt auch für die endgültige Auflösung eines Sparbuchs.
Sparbuch verloren: Das können Sie tun
Sie sind auf der Suche nach Ihrem alten Sparbuch und es ist weit und breit nicht auffindbar? Damit sind Sie nicht allein. Und je früher es Ihnen auffällt, desto weniger Sorgen müssen Sie sich machen, dass Ihr Erspartes unrechtmäßig abgebucht wird.
Melden Sie den Verlust so schnell wie möglich bei Ihrer Bank und lassen Sie Ihr Sparbuch sperren.
So hat der eventuelle Finder bzw. die Finderin keine Möglichkeit mehr, durch Vorlage Ihres Sparbuchs Geld abzuheben. Möchten Sie sich bei Ihrer Bank ein neues Sparbuch ausstellen lassen, ist dies – gegen Vorlage Ihres Personalausweises und gegebenenfalls eine Gebühr – möglich.
Sparbuch auflösen ohne Sparbuch: So funktioniert es
Möchten Sie Ihr verlorenes Sparbuch lieber endgültig auflösen, lohnt sich ein Blick ins Internet: Vielleicht stellt Ihre Bank ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Sie online oder postalisch einreichen können – so kann der Gang zur Filiale eventuell umgangen werden.
Meist verlangt die Bank in dieser Situation zusätzlich noch einen Nachweis, dass Sie Inhaber:in des aufzulösenden Sparbuchs sind. Dafür reicht meist Ihr Personalausweis aus.
Sparbuch aufgelöst – und nun? Ihre Möglichkeiten im Überblick
Sie haben sich für die Auflösung Ihres Sparbuchs entschieden – herzlichen Glückwunsch. Damit stehen Ihnen nun zahlreiche Anlagemöglichkeiten und-produkte zur Verfügung, mit denen Sie Ihr Vermögen nachhaltig wachsen lassen können.
Anleger:innen sind verschieden – genau wie ihre Präferenzen beim Geldanlegen. Deshalb sollte im Mittelpunkt Ihrer Überlegungen die Frage stehen, welches Ziel Sie mit Ihrem Investment erreichen möchten und welches Risiko Sie dafür in Kauf nehmen.
Dabei müssen Sie sich jedoch nicht zwingend zwischen einer guten Rendite und ausreichend Anlagesicherheit entscheiden: Um das Meiste aus Ihrem Geld herausholen zu können, können Sie es auch auf verschiedene Anlageprodukte aufteilen. So nutzen Sie die Vorteile verschiedener Investments und sorgen gleichzeitig für die Streuung der einzelnen Anlagerisiken (Diversifikation).
Was jedoch bei jeder Geldanlage gegeben sein sollte: Eine ausreichende Rendite, um die aktuelle Inflationsrate zu schlagen. Denn auch wenn Sie sich auch mit einem Investment wohlfühlen – bei anhaltendem Wertverlust werden Sie schon bald nicht mehr viel davon haben.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Geldanlagen, die Ihnen – insbesondere mit Blick auf ihre niedrige Risikoerwartung – als Alternative zum Sparbuch dienen können:
Tages- und Festgeld
Bei Tages- und Festgeldkonten handelt es sich – ähnlich wie beim Sparbuch – um eine Geldanlage, die insbesondere für ihre Sicherheit bekannt ist. Auf diese Konten entweder jederzeit (Tagesgeld) oder nach einem vorher festgelegten Zeitraum (Festgeld) zugegriffen werden; sie verfügen damit über eine hohe Verfügbarkeit.
Für sicherheitsorientierte Anleger:innen, die sich gerade von ihrem Sparbuch getrennt haben, können Tages- oder Festgeldkonten wie eine geeignete Alternative erscheinen. Doch auch hier liegen die Zinsen meist unterhalb der aktuellen Inflationsrate. Außerdem erhalten Sie einen festen Zinssatz, sodass Sie während Ihrer Laufzeit nicht von zukünftigen Zinserhöhungen profitieren können. Deshalb eignet sich diese Anlageform besonders gut für eine kurzfristige Aufbewahrung Ihres Ersparten, jedoch weniger als langfristige Geldanlage.
Aktien und ETFs
Mit einem Investment in Aktien erwerben Sie Börsenanteile von einem bestimmten Unternehmen, im Falle eines Aktienfonds von vielen verschiedenen Unternehmen. ETFs sind sogenannte börsengehandelte Fonds, die bestimmte Aktienindizes nachbilden und sich so in ihrer Entwicklung nach den aktuellen Börsenkursen richten. Auch hier beteiligen Sie sich mit einem Investment an mehreren Unternehmen.
Die Renditeaussichten bei diesen Geldanlagen liegen deutlich höher und können somit als Inflationsschutz dienen, gleichzeitig steigen jedoch auch die damit verbundenen Anlagerisiken. Ein Investment in Aktien oder ETFs eignet sich also insbesondere dann, wenn Sie Ihr Anlagekapital etwas renditeorientierter investieren möchten. Sind sie vorrangig sicherheitsorientiert, können Aktien oder ETFs mit einem geringen Teil Ihres Anlagebetrags als renditeorientiertere Beimischungen dienen.
Fonds
Auch Investmentfonds stellen eine geeignete Alternative zum altbekannten Sparbuch dar. Bei einem Fonds handelt es sich um ein Anlageprodukt, bei dem mehrere Anleger:innen ihr Geld in einen gemeinsamen Topf werfen. Von dort aus wird das gesammelte Kapital schließlich in einen oder mehrere Vermögenswerte investiert. Wer in Fonds anlegen möchte, findet dieses vielseitige Finanzprodukt in jeder Anlageklasse – von Aktien über Anleihen bis hin zu Sachwerten wie Immobilien oder Wind- und Solaranlagen.
Für sicherheitsbedachte Anleger:innen sind insbesondere Offene Immobilienfonds eine gute Adresse: Hier können Sie oft schon mit niedrigen Anlagebeträgen einsteigen und auf einen Schlag in zahlreiche wertstabile Immobilien wie Hotels, Shopping-Zentren oder moderne Bürokomplexe investieren. Offene Immobilienfonds werden aktiv von einem zuständigen Fondsmanagement verwaltet, das die Verantwortung für die Investition des Fondsvermögens übernimmt. Für Sie als Anleger:in bedeutet das: Ab dem Zeitpunkt Ihres Investments müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.
Fazit: Ihr Sparbuch auflösen – und den nächsten Schritt wagen
Das Sparbuch hat über viele Jahrzehnte und sogar Jahrhunderte einen guten Dienst geleistet – aufgrund von steigender Inflation und vergleichsweise geringen Zinssätzen erfüllt es mittlerweile jedoch nicht mehr seinen Zweck. Für viele Anleger:innen bedeutet ein Sparbuch heute nicht mehr Sicherheit, sondern nur noch eins: Wertverlust.
Wenn Sie sich also dazu entschlossen haben, Ihr Sparbuch aufzulösen, gehen Sie damit einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. So haben Sie wieder die Möglichkeit, Ihr Geld sinnvoll anzulegen: Möchten Sie den Wert Ihres Geldes gezielt steigern und dafür auch ein gewisses Risiko eingehen, könnten sich Investments in Aktien oder ETFs für Sie eignen.
Fühlen Sie sich mit höheren Risiken nicht wohl, sondern möchten lieber einen wertstabilen und langfristigen Vermögensaufbau verfolgen, so könnten sicherheitsorientierte Fonds – beispielsweise Offene Immobilienfonds – für Sie die richtige Adresse sein.
In jedem Fall stehen Ihnen anstelle des traditionellen Sparbuchs zahlreiche Anlagemöglichkeiten zur Verfügung, die mehr aus Ihrem Geld herausholen. Und nun wünsche ich Ihnen viel Erfolg!
FAQ: Sparbuch auflösen
Wie kann ich mein Sparbuch auflösen?
Ihr Sparbuch können Sie schnell und einfach auflösen, indem Sie ein Kündigungsschreiben an Ihre Bank senden. Oft bieten Banken online oder in der Filiale vorgefertigte Formulare, die Ihnen die Kündigung erleichtern.
Was kostet es, ein Sparbuch aufzulösen?
Grundsätzlich ist es kostenfrei, ein Sparbuch aufzulösen. Möchten Sie Ihr Geld jedoch schon vor Ablauf der Kündigungsfrist abbuchen, müssen Sie ab einem Sparbuchbetrag von 2.000 Euro den sogenannten Vorschusszins zahlen.
Wie komme ich an das Geld von meinem Sparbuch?
Um Geld vom Sparbuch abzubuchen, reicht die Vorlage des Sparbuchs in Ihrer Bankfiliale. Viele Banken schreiben einen maximalen Auszahlungsbetrag von 2.000 Euro vor, den Sie mit einer Abbuchung nicht überschreiten dürfen.
Kann jeder ein Sparbuch auflösen?
Um ein Sparbuch aufzulösen, müssen Sie entweder Inhaber:in oder eine anderweitig berechtigte Person sein. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder eine sonstige Berechtigung vorweisen, zum Beispiel Ihren Erbanspruch im Erbfall.
Kann man das Sparbuch auflösen ohne das Buch?
Um Ihr Sparbuch aufzulösen, reicht in der Regel der Nachweis per Personalausweis, dass Sie Inhaber:in des Sparbuchs sind. Sind Sie nicht Inhaber:in, benötigen Sie eine anderweitige Berechtigung zur Auflösung des Sparbuchs.
Kann ein altes Sparbuch veralten?
Ein Sparbuch kann nicht verfallen, solange es in einer bislang noch akzeptierten Währung ausgestellt wurde. Sparbücher aus Reichsmark- oder DDR-Mark-Zeiten beispielsweise gelten als ungültig und können nicht mehr ausbezahlt werden.
Was macht man mit alten Sparbüchern?
Alte Sparbücher können Sie in der Regel zur Bank bringen, um sie sich auszahlen zu lassen. Dabei ist wichtig, dass es sich um ein Sparbuch in Euro- oder DM-Währung handelt.