Faire Immobilienbewertung mittels Ertragswertverfahren Vierter von sieben guten Gründen
23.08.2023 • 5 Minuten Lesezeit
Fair bewertet mittels Ertragswertverfahren
Vierter von 7 guten Gründen: faire Immobilienbewertung
Die Formel
- Um den Grundstückswert zu ermitteln, werden Bodenwert und Jahresmieteinnahmen addiert. Daraus ergibt sich der Ertragswert.
- Zu Berechnung des Werts der baulichen Anlagen werden vom Rohertrag (Jahres- oder ortsübliche Miete) die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Daraus ergibt sich der Reinertrag des Grundstückes.
- Von diesem Reinertrag des Grundstückes wird die Bodenwertverzinsung (Bodenwert multipliziert mit dem Liegenschaftszins) subtrahiert. Daraus ergibt sich der Gebäudereinertrag.
- Im nächsten Schritt wird der Gebäudereinertrag mit dem Vervielfältiger – der aus Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszins ermittelt wird – multipliziert. Daraus er ergibt sich der Gebäudeertragswert.
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hausInvest-Immobilien sind konservativ bewertet
Da der Ertragswert maßgeblich auf der Höhe der zukünftigen Miete basiert und der Betrachtungszeitraum mehrere Jahre umfasst, haben die Bewerter einen gewissen Ermessensspielraum. Die hausInvest-Immobilien werden von den Gutachtern in der Regel konservativ bewertet, was auch die Bewertung des Fondsportfolios mit dem Faktor von 20,7 der Jahresnettokaltmiete bestätigt. Angesichts der überwiegenden Anzahl von Core-Immobilien, die sich in großen Metropolen ausschließlich von OECD-Ländern befinden, ist dies eine ausgesprochen konservative Beurteilung.
Dank ihrer guten Lage und der hohen Qualität Immobilien birgt hausInvest ein beachtliches Wertsteigerungspotenzial. Das im Jahr 2019 erworbene Millennium-Portfolio ist hierfür ein sehr gutes Beispiel. Während bei 43 der ehemals 49 erworbenen Objekte die Bruttosollmieten seit 2020 um 6,2 Prozent gesteigert wurden, konnte durch den Verkauf der restlichen Objekte eine Gesamtertragssteigerung von 14,2 Prozent beziehungsweise 42 Millionen Euro gegenüber dem Ankaufspreis erzielt werden.