Es werden Solarpanels und im Hintergrund Hochhäuser einer Großstadt dargestellt.

Nächster Schritt hausInvest & erneuerbare Energien: Impuls durch „2. Zukunftsfinanzierungs-Gesetz“

30.08.2024 6 Minuten Lesezeit

hausInvest strebt an, die Stromversorgung seiner Fondsimmobilien weitgehend durch eigene Erzeugung aus erneuerbaren Energien abzudecken, um den CO2-Fußabdruck des Portfolios zu reduzieren.¹ Dafür will der Fonds in den nächsten fünf Jahren bis zu einer Milliarde Euro in Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien investieren, sobald dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf für ein „Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz“ auf den Weg gebracht hat. In diesem Entwurf aufgegangen ist der Diskussionsentwurf des BMF² für ein „Gesetz zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur“ vom Mai 2024, der der Fondsbranche die stärkere Beteiligung an Infrastrukturprojekten ermöglichen sollte.

Sowohl wir als Commerz Real und hausInvest als auch der Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, Thomas Richter, begrüßen daher diese vielversprechenden Entwicklungen. 
 
Der Gesetzentwurf ebnet den Weg für mehr private Finanzierung der Transformation in Deutschland. Er beseitigt endlich rechtliche Hürden, so dass Anleger künftig auch über deutsche Fonds in Infrastrukturprojekte investieren können. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass das Steuerrecht ein wesentlicher Faktor der Wettbewerbsfähigkeit des Fondsstandorts ist und hierüber die Ansiedlung von Fondsmanagern unterstützt werden kann. Und lokale Fondsmanager werden benötigt, damit es mehr private Investitionen in Deutschland geben wird.
Thomas Richter
Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI
Ziel ist es, privates Kapital in die Finanzierung von Infrastrukturprojekten zu lenken und dabei einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen. Der Entwurf sieht vor, dass Immobilienfonds in Aufdachanlagen und bis zu 15 Prozent in Infrastruktur-Projektgesellschaften investieren dürfen, wobei steuerrechtliche Regelungen angepasst werden. Zudem soll ein Level-Playing-Field – also Chancengleichheit – mit klassischen Energieunternehmen durch entsprechende Besteuerungsmaßnahmen geschaffen werden. 

Dann könnten Anleger doppelt profitieren: Erstens kann sich die Klimabilanz von hausInvest nochmals deutlich verbessern und zweitens könnte der selbst produzierte Strom Mietern zu günstigen Konditionen angeboten werden, was wiederum die Attraktivität der Immobilien für potenzielle Nutzer erhöhen und sich positiv auf die Bewertung auswirken kann. Die Commerz Real investiert schon seit 2005 vor allem über ihre Kapitalverwaltungsgesellschaften in Solarenergie und seit 2016 auch in Windkraftanlagen und weitere Energieinfrastruktur-Segmente. Aktuell verwaltet das Unternehmen in Deutschland und Europa mehr als 55 Solarkraftwerke und über 40 On- und Offshore-Windparks mit einer Gesamtnennleistung von rund 1,6 Gigawatt für private und institutionelle Investoren. Somit verfügt das Unternehmen über die notwendige Expertise für Investitionen und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen.
 
¹ Gemeint ist hier der Ausdruck CO₂-Äquivalent, der neben dem Treibhausgas Kohlendioxid (CO₂) weitere Treibhausgase wie Methan (CH₄), Lachgas (N₂O) oder Fluor-kohlenwasserstoffe (FKW) berücksichtigt. Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Text jedoch der Term CO₂ verwendet. Weitere Informationen sind dem Jahresbericht 2023/2024 zum 31. Marz 2024 und insbesondere dem Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absatze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019 / 2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020 / 852 genannten Finanzprodukten“ zu entnehmen.
² Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur, Stand 21. Mai 2024. Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2024-05-17-JStG-2024/0-Gesetz.html