Finanzwiki Der aktuelle hausInvest Rücknahmepreis und wie er sich errechnet

Rücknahmepreis, Anteilspreis, Börsenpreis – häufig geraten diese Begriffe durcheinander, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen geht. Welcher Begriff bedeutet nun was? Und wann hat man Anspruch auf welchen Preis? Welche Bedingungen gehen damit einher? Und wie steht es um den aktuellen Rücknahmepreis von hausInvest?

In diesem Artikel sorgen wir für Klarheit und besprechen, wie sich der offizielle Rücknahmepreis zusammensetzt, was ihn vom börsengehandelten Anteilspreis unterscheidet und was Anleger:innen beim Kauf und Verkauf von Anteilen zu beachten haben.

Offene Immobilienfonds: So kommt der offizielle Anteilspreis zustande 

Der Anteilspreis eines Investmentfonds ist der Preis, den Anleger:innen für einen einzelnen Fondsanteil bezahlen. Je nach Art des Fonds kann sich dieser Preis unterschiedlich zusammensetzen. Grundsätzlich beruht der Anteilspreis auf dem Wert der Assets, also der Vermögenswerte, in die der Fonds investiert ist, wie Aktien, Rohstoffe, Rentenpapiere oder – wie im Fall von hausInvest – Immobilien.

Auf diesem errechneten Anteilspreis basiert in der Regel auch der jeweilige Rücknahmepreis der Anteile, den Anleger:innen im Falle des Verkaufs von der Fondsgesellschaft erhalten.

Bei einem rein börsengehandelten Aktienfonds, dessen Wert sich aus dem Wert einzelner Aktien zusammensetzt, kann der Fondsanteilswert quasi minütlich schwanken – je nachdem, wie es um die einzelnen Aktienkurse steht. Anders sieht es zum Beispiel bei Offenen Immobilienfonds aus: Ihr Wert setzt sich auch aus dem Wert aller einzelnen Vermögenswerte (also Immobilien) zusammen, doch dieser Wert wird nicht von der Börse, sondern von externen Gutachter:innen bestimmt.

Damit unterliegt der täglich bestimmte Anteilswert Offener Immobilienfonds deutlich geringeren Schwankungen als ein minütlich börsengehandelter Aktienfonds. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Rücknahmepreise von börsengehandelten Fonds und börsenunabhängigen Fonds, wie zum Beispiel hausInvest.

Was ist der Rücknahmepreis?

Beim Rücknahmepreis handelt es sich um den Preis, den eine Investmentgesellschaft für die Rückgabe von Fondsanteilen zahlt, also wenn Anleger:innen ihre Fondsanteile wieder verkaufen möchten. Meist liegen der aktuelle Rücknahmepreis und der aktuelle Anteilspreis auf dem gleichen Niveau. Allerdings kommt beim Anteilspreis – also dem Kaufpreis – meist noch ein Ausgabeaufschlag hinzu, sodass der Anteilspreis meist etwas höher liegt als der Rücknahmepreis.

Wer Fondsanteile an die Investmentgesellschaft zurückgeben und den offiziellen Rücknahmepreis erhalten will, ist an gesetzliche Kündigungs- und Haltefristen gebunden. Die Haltefrist beträgt dabei 24 Monate, die Kündigungsfrist 12 Monate.  

Auch an der Börse ist der Verkauf von Fondsanteilen möglich. Hier gilt allerdings nicht der offizielle Rücknahmepreis der Investmentgesellschaft, sondern Angebot und Nachfrage. Somit ist es an der Börse oft möglich, dass Anteile für weniger als den offiziellen Rücknahmepreis verkauft werden. Vorteil dabei ist jedoch, dass Anleger:innen ihre Anteile quasi täglich verkaufen und so die gesetzliche Kündigungsfrist umgehen können.

So berechnet sich der hausInvest Rücknahmepreis

Der hausInvest Rücknahmepreis wird börsentäglich durch die Commerz Real Investmentgesellschaft ermittelt. Das hat jedoch nichts mit der Börse zu tun. Es bedeutet lediglich, dass es an jedem Tag, an dem die Börse geöffnet ist und Kurse bestimmt, auch einmal der Preis eines OIF ermittelt wird. Der ermittelte Rücknahmepreis hängt also nicht von der Börsenentwicklung ab, sondern basiert auf dem Nettofondsvermögen (Net Asset Value, NAV), das sich wiederum aus dem Wert des Immobilienportfolios ergibt (zuzüglich Liquidität, abzüglich Schulden). Dafür beauftragt die Investmentgesellschaft quartalsweise unabhängige Gutachter:innen, die ihr so in regelmäßigen Abständen ein klares Bild des aktuellen Fondswertes präsentieren.

Den Rücknahmepreis, der sich aus der regelmäßigen Bewertung des Portfolios errechnet, erhalten Anleger:innen bei Rückgabe ihrer Anteile an die Investmentgesellschaft. Er steht somit in direktem Zusammenhang mit dem tatsächlichen Wert des Fondsvermögens. Um den offiziellen Rücknahmepreis von der Investmentgesellschaft zu erhalten, müssen Anleger:innen die gesetzlichen Mindesthalte- und Kündigungsfristen von 24 bzw. 12 Monaten berücksichtigen.

So berechnet sich der börsengehandelte Anteilspreis 

Der Börsenpreis für hausInvest Fondsanteile steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Fondsvermögen, sondern basiert auf Angebot und Nachfrage auf den Zweitmärkten, also der Börse. Der Börsenpreis spiegelt dann wider, wie es unter den aktuellen Marktbedingungen um die börslichen Ertragspotenziale der Geldanlage steht. Je größer die Nachfrage, desto höher kann ein Anteilspreis an der Börse gehandelt werden.

In wirtschaftlich angespannten Zeiten lässt sich häufig eine geringere Nachfrage feststellen, wodurch auch der Anteilspreis merklich sinkt. Der Börsenpreis liegt dann meist deutlich unter dem offiziellen Rücknahmepreis – unabhängig vom tatsächlichen Wert des Fondsvermögens. Diese Dynamik zeigte sich auch in den jüngsten Krisen, wie der Coronakrise oder dem Beginn des Ukrainekriegs.

Insbesondere dann, wenn Anleger:innen ihre Fondsanteile kurzfristig verkaufen (müssen), nehmen sie häufig geringere Anteilspreise an der Börse in Kauf. Somit können sie ihre Anteile zwar sofort verkaufen und die gesetzlichen Fristen umgehen, nehmen dafür jedoch einen merklichen Preisabschlag hin.

Was das für hausInvest Anleger:innen bedeutet

Anleger:innen, die ihre hausInvest Fondsanteile verkaufen möchten, können dies auf zwei Wegen tun:

  • über die Investmentgesellschaft zum offiziellen Rücknahmepreis
  • oder über die Börse zum börsengehandelten Preis.

Beim Verkauf über die Investmentgesellschaft erhalten Anleger:innen den offiziellen Anteilspreis (also den Rücknahmepreis), der auf dem tatsächlichen Fondsvermögenswert beruht. Dafür müssen sie jedoch die gesetzlichen Fristen einhalten. Nach Ablauf der Frist erhalten Anleger:innen für ihre Fondsanteile den Rücknahmepreis des Tages, an dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

An der Börse ist der Verkauf meist jederzeit möglich, der Preis kann dabei jedoch weit unter dem offiziellen Rücknahmepreis liegen. Darüber hinaus machen die börsengehandelten Fondsanteile nur einen sehr geringen Teil des gesamten Fondsanteilsvolumens aus: Der Handel mit hausInvest Fondsanteilen beläuft sich auf einen täglichen Umsatz von durchschnittlich 1,5 Millionen Euro, bei einem gesamten hausInvest Fondsvolumen von rund 17,5 Milliarden Euro. Somit wird nur ein Bruchteil des Fondsvolumens an der Börse gehandelt – meist von Anleger:innen, die nicht repräsentativ für alle hausInvest Anleger:innen sind.

Der hausInvest Anteilswert ist dank der stabilen Anlagestrategie und dem Fokus auf sehr guten Lagen und hoher Objektqualität über die Jahre hinweg durchweg konstant geblieben und sogar stetig gestiegen. Da das Immobilienportfolio auch auf Basis der Mieteinnahmen bewertet wird, können die weiterhin stabilen und sogar steigenden Mieterträge dafür sorgen, dass der Anteilswert künftig weiter steigt.

Die Unabhängigkeit von den börslichen Entwicklungen macht hausInvest auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu einer wertstabilen Geldanlage, auf die sich das steigende Zinsniveau nur langsam und überschaubar auswirkt und das durch die höheren Mieteinnahmen gut kompensiert werden kann. Wer sich als Anleger:in also über den offiziellen Anteilswert informieren möchte, ist mit dem Rücknahmepreis an der richtigen Adresse – und erhält so außerdem Einblick in den tatsächlichen Wert des hausInvest Fondsvermögens.

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